Überwachung der Staatsgrenze bei Nacht

("Schengener Abkommen")

 

Seit September 1997 werden an Österreichs EU-Außengrenzen zu Tschechien, Slowakei und Ungarn Hubschrauber zur Grenzüberwachung rund um die Uhr eingesetzt. Diese Einsätze finden im Rahmen des Schengener Abkommens als Assistenzleistung des österreichischen Bundesheeres für das Bundesministerium für Innere Angelegenheiten (BMI) statt. Das Schengen II Abkommen ist das umfassende Regelwerk im Zusammenhang mit der  Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes, in dem sich die Bürger der EU-Staaten frei und unbegrenzt bewegen können. Dies bedeutet, daß die bisherigen Binnengrenzkontrollen an die Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten verlegt werden und nach dem Prinzip "Einer für Alle" durchgeführt werden. Österreich hat den Vertrag am 28. April 1995 ratifiziert und damit auch die Pflicht übernommen, ab Beginn der Wirksamkeit des Vertrages die EU-Außengrenzen zu sichern. Österreich weist eine gemeinsame Außengrenze von insgesamt 1.460 km auf. Davon entfallen auf die Grenzen zu Tschechien 466 km, zur Slowakei 106,7 km und zu Ungarn 356,4 km. Um in diesem nördlichen und östlichen Bereich der Außengrenze eine möglichst lückenlose Überwachung Tag und Nacht durchführen zu können, werden auf  Anforderung des BMI auch Hubschrauber des Bundesheeres in der Nacht eingesetzt. Die 3. Staffel wurde als geeignetste Einheit für den nördlichen Abschnitt befunden und zusätzlich mit moderner Elektronik (Infrarot- und Videoanlage, Xenon- Suchscheinwerfer (1600 Watt), GPS mit Moving Map System, Gendarmeriefunk usw.  ausgerüstet. Über Farbmonitore kann man bei Nacht über große Entfernung Schlepper bzw. Flüchtlinge im Wäldern oder Feldern finden und deren Position abspeichern. In diesem Fall wird die Exekutive über Funk verständigt und der Einsatz mittels des Hubschraubers geleitet. Bei Nachteinsätzen wird diese Maschine an der Grenze mit zwei Piloten und einem "Operator" ( Exekutive) geflogen. Bei dieser Einsatzart sind alle Positionslichter ausgeschaltet und die Seitenfenster verdeckt, um den Hubschrauber "unsichtbar" zu machen. Natürlich weiß die Flugüberwachung immer, wo sich dieser Hubschrauber gerade befindet.

Seit dem 21. Dezember 2007 werden vom Hubschrauber Stützpunkt Nord mit dem Wegfall der Grenzkontrollen wegen der Schengenerweiterung keine Grenzraumüberwachungsflüge mehr durchgeführt.

Siehe auch: Schengener Abkommen