Militärluftfahrzeugtechniker

 

 

Wenn Sie diese Laufbahn einschlagen möchten, sollten Sie bereits den Grundwehrdienst bei den

Luftstreitkräften leisten. Danach stehen parallel zur militärischen Ausbildung folgende Laufbahnen

offen:

 

 

 

Technischer Unteroffizier

 

 

Als Voraussetzung ist der Lehrabschluss in einem metallverarbeitenden oder elektrotechnischen

Gewerbe bzw. der Abschluss einer mittleren technischen Lehranstalt erforderlich.

  

Die Fachausbildung zum:

            

Luftfahrzeugwart erfolgt über eine zweijährige Praxis mit theoretischer Ausbildung

Luftfahrzeugwart I. Klasse erfolgt über eine zusätzliche dreijährige Praxis mit vertiefender

theoretischer Ausbildung

  

Die Ausbildung zum Luftfahrzeugwart erfolgt gezielt auf den im ÖBH verwendeten Luftfahrzeugtypen.

Eineweitere Spezialisierung auf die Fachrichtungen Flugwerk, Triebwerk und Bordausrüstung ist

vorgesehen.

Danach ist die Ausbildung zum Luftfahrzeug - Werkmeister oder Prüfmeister möglich.

 

 

Zivilbediensteter

 

In bestimmten Bereichen der militärischen Luftfahrtechnik ist der Einsatz von Zivilbediensteten

vorgesehen.

Die Voraussetzungen sowie der Inhalt der Fachausbildung sind identisch mit jenen für den

technischen Unteroffizier oder Offizier.

  

Technischer Offizier

 

Als Voraussetzung ist der Abschluss einer höheren technischen Lehranstalt oder eines technisch-

naturwissenschaftlichen Studiums erforderlich. Die militärische Ausbildung erfolgt im Rahmen

der Einjährig-Freiwilligen- Ausbildung sowie an der Militärakademie. Die Fachausbildung zum

leitenden Militärluftfahrtechniker erfolgt in einer dreijährigen und arbeitsplatzbezogenen

Praxis mit theoretischer Ausbildung.

  

Der Militärluftfahrtechniker erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine Zulage! Alle Laufbahnen

stehen grundsätzlich auch für Frauen offen!

 

 

 

Technische Ausbildung

 

 

Vor und nach den theoretischen Lehrgängen an der Heeresversorgungsschule, werden die

Wartanwärter theoretisch und praktisch an der Type von "Warten I. Klasse" ausgebildet.

Diese Ausbildung wird im speziellen vor der Wartscheinprüfung in den Fächern Flugwerk,

Triebwerk, Bordausrüstung, Luftfahrttechnische Publikation, alle anderen bindenden Vorschriften

und das Qualitätswesen in einem Kurs intensiviert.

Weiters wird der Umgang mit Werkzeugen (Spezialwerkzeugen), Messmitteln und deren

Messmethoden, Teststände, Prüfgeräten und Materialfehler gelehrt.

Der Unterricht erfolgt in einem sehr kleinen Kreis (2 bis 4 Schüler). Gearbeitet wird nach

Stundenplan in einer gemütlichen, jedoch disziplinierten Atmosphäre. Ein Kaffe während des

Unterrichtes ist kein Problem.

Die Lehrer haben jetzt zum letzten Male die Gelegenheit, den Schüler während der Kursphase

zu Beurteilen, ob dieser den Anforderungen (Genauigkeit, Verantwortungsbewusstsein,

handwerkliches Können, theoretische Bildung und Lernwille) entspricht. Denn ein Fehler

als Wart oder mangelndes Interesse ist nicht akzeptabel.

Zur Durchführung eines  qualifizierten Unterrichtes wird das Lehrpersonal stundenweise von

ihrer normalen Tätigkeit als Techniker freigestellt. In dieser Zeit erfolgt das Herstellen

von Skripten, Stundenpläne, Unterrichtsmitteln, Unterrichtsvorbereitung, durchführen des

Unterrichtes und Wiederholung jenes Stoffes, der in der theoretischen Ausbildung noch nicht

gegriffen hat bzw. nicht behandelt wurde. Natürlich wird auch der Wartanwärter für die

Wartscheinprüfung vorbereitet. Dazu sind einige Tests von den Lehrern zu erarbeiten,

die den heutigen Wissensstand entsprechen. Die erfolgreiche Ablegung dieser Tests ist die

Vorraussetzung, um für die Wartscheinprüfung zugelassen zu werden.

Die technische Ausbildung im Überblick

Voraussetzungen: metallverarbeitender Beruf oder Abschluss einer mittleren oder höheren technischen Lehranstalt.

GRUNDWEHRDIENST

(Staffel/Fliegertechn. Kompanie)

VbK

UOLG I (HUAK)

UOLG II Absolventen Bundesfachs. f. Flugtechnik   1 Monat
Andere 6 Monate

UOLG III (HUAK)

UOLG IV (HUAK)

WARTAUSBILDUNG-PRAXIS

(Kurs auf jeweiliger LFZ-Type)

MLPV-Prüfung

MILITÄRLUFTFAHRZEUGWART

Absolventen Bundesfachs. f. Flugtechnik 2 Jahre Praxis

Andere 3 Jahre Praxis

WART I. KLASSE-KURS

MLPV-Prüfung

MILITÄRLUFTFAHRZEUGWART

I.KLASSE

  Nach insgesamt

5 Jahren Praxis

Allgemeine WERKMEISTER-AUSBILDUNG

PRÜF- und WERKMEISTERKURS / MSL

MLPV-Prüfung

MILITÄRLUFTFAHRZEUGWERKMEISTER

oder

MLPV-Prüfung

MILITÄRLUFTFAHRZEUGPRÜFMEISTER

siehe auch:  www.bmlv.gv.at/karriere/flieger/personal/kar_flie_techniker.shtml